Die CSRD-Richtlinie: Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Beginn des Jahres 2023 trat die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) in Kraft. Die CSRD-Richtlinie der EU verpflichtet EU-Unternehmen zu einer nachhaltigen Berichterstattung. Ein Ziel ist es, die finanzielle Berichterstattung künftig zu ergänzen und den Fokus auch auf soziale und ökologische Verantwortung zu richten. CO2-Bilanzen sind ein Teil unternehmerischer Nachhaltigkeitsberichte. Neben CO2-Bilanzen umfasst die CSRD noch viele weitere Aspekte.