Das Lieferkettengesetz in Deutschland und in der EU

Menschenrechte achten - vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt 


titelbild-lieferkettengesetz umschlagshafen am Fluss mit Massen an Containern

Zum 1. Januar 2023 trat in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) in Kraft, auch bekannt als Lieferkettengesetz. Das Ziel dieses Gesetzes ist die Verbesserung der Menschenrechte in globalen Lieferketten und die Durchsetzung grundlegender Menschenrechtsstandards, einschließlich des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit. Es verlangt von deutschen Unternehmen die Einhaltung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette und setzt klare Sorgfaltspflichten. Deutschland dient dabei als Vorbild, dem die EU folgen möchte. [1] 


Inhalt

Alles rund ums Lieferkettengesetz

Gesetz in Deutschland

            Wer fällt drunter?

            Änderungen seit 2023

EU-Lieferkettengesetz

            EU-Richtlinienentwurf

            Wer und ab wann?

Vergleich: EU vs. DE

Kritik

Fazit

FAQs

 


 

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Das lieferkettengesetz: Definition, Ziel & Hintergründe

Das Lieferkettengesetz ist seit Beginn 2023 in Deutschland in Kraft mit dem Ziel Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Lieferketten von Unternehmen zu verhindern. Im deutschen Lieferkettengesetz bezieht die Definition der Lieferkette alle Schritte vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt mit ein [1]. Das deutsche Lieferkettengesetz ist weltweit das erste Gesetz, welches Unternehmen in die Sorgfaltspflichten zieht, Menschenrechte und Umwelt zu schützen [2]. Auch die EU verhandelt bereits über eine Richtlinie zur Umsetzung von Lieferkettensorgfaltspflichten [3]. Die Beweggründe fürs Lieferkettengesetz sind insbesondere die Achtung der Menschenrechte. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Zwangs- und Kinderarbeit [1]. 

 

In Entwicklungsländern haben die Menschen oft nicht die Chance, ihre Rechte gegen international agierende Unternehmen und Zulieferer durchzusetzen.
Svenja Schulze [2]

Infografik-ZwangsarbeitInfografik_Kinderarbeit

Das Lieferkettengesetz in der Zusammenfassung: Unternehmen sollen sich mit menschenrechtlichen und ökologischen Risikofaktoren auseinandersetzen, die durch ihre Tätigkeiten entstehen. Somit sollen weltweit Menschenrechte gewahrt sein und Unternehmen Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Ziel ist unter anderem die Schaffung gezielter Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen.

 

Das Wichtigste zum Lieferkettengesetz in Deutschland

 

Mit dem Lieferkettengesetz ist Deutschland weltweit das erste Land, welches Sorgfaltspflichten für Unternehmen rechtlich festlegt [2]. Unser deutsches Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftstätigkeiten und die Tätigkeiten ihrer Geschäftspartner*innen keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte haben [1]. Die Umsetzung des Lieferkettengesetz basiert in Deutschland auf der Einhaltung verschiedener menschenrechtlicher sowie ökologischer Sorgfaltspflichten. Das Lieferkettengesetz stellt im Text klar, welche menschenrechtlichen und ökologischen Risiken es dabei zu beachten gilt [4].

Verbote für die Vermeidung menschenrechtlicher Risiken

Verbote lieferkettengesetz text menschenrechte

Verbote für die Vermeidung umweltbezogener Risiken

verbote lieferkettengesetz text umweltbezogen

Ist ein Unternehmen zur Einhaltung des Lieferkettengesetz verpflichtet, so fallen alle Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens darunter. Alle Arbeitsschritte gehören dabei zur Lieferkette von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung an Endkund*innen. Somit erfasst das Gesetz Tätigkeiten im eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens, das Handeln der unmittelbaren sowie mittelbaren Zulieferern. [4]

 

Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - wer fällt drunter?

Als vom Lieferkettengesetz betroffene Unternehmen zählen aktuell alle Unternehmen, deren Hauptsitz in Deutschland ist und die mindestens 3.000 Mitarbeitende beschäftigen. Somit fallen seit Beginn des Jahres fast 700 Unternehmen in Deutschland unter das Lieferkettengesetz [1].

Ab 2024 fallen bereits Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden unter das Lieferkettengesetz, somit wird es deutlich mehr betroffene Unternehmen geben. Insgesamt werden dann etwa 2.900 Unternehmen in Deutschland die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einhalten müssen [4].

Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen, die mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen, werden ebenfalls unter dem Gesetz erfasst. Ab 2024 gilt das Lieferkettengesetz auch hier bereits für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden [4]. Ob der gesetzliche Rahmen weiter ausgeweitet wird und nach 2024 noch weitere Unternehmen unter das Gesetz fallen sollen, wird nach den ersten beiden Einsatzjahren überprüft [1].

 

Anwendungsbereich kurz erklärt

Seit 1.1.23: Deutsche Unternehmen sowie Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden

Ab 1.1.24: Deutsche Unternehmen sowie Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden

Nach 2024: Überprüfung der Anwendungsbereiche

 

Was hat sich mit dem Lieferkettengesetz seit 2023 geändert?

Offiziell hat sich mit dem Inkrafttreten des Lieferkettengesetz in 2023 nur etwas für Großunternehmen geändert. Allerdings müssen betroffene Unternehmen die Sorgfaltspflichten auch an ihre unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer weitergeben.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten [4]

  1. Risikomanagement einrichten
  2. Eine betriebsinterne Zuständigkeit festlegen
  3. Regelmäßiger Risikoanalysen durchführen
  4. Grundsatzerklärung abgeben
  5. Präventionsmaßnahmen verankern
    1. Im eigenen Geschäftsbereich
    2. Gegenüber unmittelbaren Zulieferern
  6. Abhilfemaßnahmen ergreifen
  7. Beschwerdeverfahren einrichten
  8. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern umsetzen
  9. Dokumentation und Berichterstattung

Eine wirksames Risikomanagement ist Kern, um Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu erkennen und zu vermeiden bzw. zu minimieren. Mit dem Lieferkettengesetz müssen betroffene Unternehmen seit 2023 die Präventions- und Abhilfemaßnahmen offenlegen – sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der Zulieferer [2].

Spätestens seit der Anerkennung des Menschenrechts auf eine saubere Umwelt ist klar: Der Schutz von Natur und Menschenrechten müssen Hand in Hand gehen."
Steffi Lemke [2]

Die Einhaltung des Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) überprüft. Das BAFA kümmert sich auch um die Kontrolle der Berichte, eingereichter Beschwerden sowie dem Verhängen von Bußgeldern bei Versäumnissen oder Verstößen. Neben der Möglichkeit Beschwerde beim BAFA einzureichen können Betroffene von Menschenrechtsverletzungen ihre Rechte nun auch vor deutschen Gerichten geltend machen. [1]

Inwieweit Unternehmen, die unter das Lieferkettengesetz fallen, schließlich die Sorgfaltspflichten umsetzen müssen und können, hängt von verschiedenen Aspekten ab:

Art und Umfang der Geschäftstätigkeit,
Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher eines Risikos oder einer Verletzung der Sorgfaltspflichten,
der typischerweise zu erwartenden Schwere der Verletzung, ihrer Umkehrbarkeit sowie deren Wahrscheinlichkeit
sowie der Art des Verursachungsbeitrages des Unternehmens zum Risiko oder der Verletzung der Sorgfaltspflichten.

 

Planungen in der EU zum Lieferkettengesetz

Seit dem 1. Dezember 2022 ist klar, dass es ein EU-Lieferkettengesetz geben wird, denn die Umsetzung der Sorgfaltspflichten wurde zur Richtlinie festgelegt. Das konkrete Lieferkettengesetz in Europa – auf englisch: Corporate Sustainability Due Diligence Directive – steht noch nicht fest. Die Hoffnung ist eine Einigung über das Gesetz bis Ende 2023. Bisher ist die Richtlinie nur festgelegt. Nach der Verabschiedung der Richtlinie haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. [5]

Das Gesetz erzielt die Vermeidung negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen. Dabei wird sowohl die Geschäftstätigkeit innerhalb sowie außerhalb der EU betrachtet. Unternehmen übernehmen somit Verantwortung für Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der Wertschöpfungskette ihrer Produkte. Wie genau die Umsetzung schließlich aussieht, welche Sorgfaltspflichten im EU-Recht einbezogen werden und welche Unternehmen in den Anwendungsbereich fallen, wird aktuell noch verhandelt. [5]

 

Der Entwurf zur EU-Richtlinie zum Lieferkettengesetz

Der bisherige Vorschlag zu einer EU-Richtlinie des Lieferkettengesetz stellt die Unternehmen in die Pflicht Risiken für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette zu ermitteln. Zusätzlich müssen die Unternehmen Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und über ihre Risiken und Maßnahmen berichten.

Die wichtigsten Eckpunkte zum aktuellen Entwurf der EU-Richtlinie [5]:

  1. Große Unternehmen (ab 500 Arbeitnehmer*innen) müssen einen Klimaplan erstellen, um das Unternehmen in Einklang mit dem 1,5°C Ziel zu bringen.
  2. Eine Kombination aus behördlicher Kontrolle, Bußgeldern und zivilrechtlicher Haftung setzen das Gesetz um.
  3. Spezielle Maßnahmen unterstützen Unternehmen und insbesondere indirekte erfasste KMU.
  4. International geschützte Menschenrechte sowie Umweltabkommen ergänzen das europäische Lieferkettengesetz durch konkrete abgeleitete Verhaltenspflichten für Unternehmen.

Ein kontrovers diskutierter Aspekt ist die Frage, ob auch nachgelagerte Verwendungen, wie beispielsweise die Entsorgung, in die Sorgfaltspflicht einbezogen werden sollen [6]. Im aktuellen Vorschlag der Richtlinie zum europäischen Lieferkettengesetz werden alle Aktivitäten – sowohl vor- als auch nachgelagerte – einbezogen [5]. Dabei stehen bürokratische Belastungen für Unternehmen im Konflikt mit dem Schutz vor schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Europa [6]. Zudem gibt es Diskussionen über die zivilrechtliche Haftung. Bisher liegt die Beweislast bei den Kläger*innen, was von Nichtregierungsorganisationen kritisiert wird. Ebenso steht noch aus, ob der Finanzsektor in die Richtlinie einbezogen wird oder ob dies den einzelnen EU-Ländern überlassen wird. [6]

 

Wer fällt unter das EU-Lieferkettengesetz und ab wann?

Aktuell verhandeln der EU-Rat, das Europäische Parlament und die EU-Kommission über die endgültige Richtlinie zum Lieferkettengesetz. Die Verhandlungen laufen seit dem Frühjahr 2023 mit dem Ziel die Richtlinie noch im gleichen Jahr zu verabschieden. Im bisherigen Vorschlag der EU-Kommission zum Lieferkettengesetz umfasst der Anwendungsbereich drei Unternehmensgruppen. [5]

Anwendungsbereich eu lieferkettengesetz

Als Risikosektoren gelten dabei folgende Wirtschaftsbereiche:

  • Textilindustrie
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Fischerei
  • Lebensmittel
  • Chemie
  • Gewinnung mineralischer Ressourcen (z.B. Rohöl, Erdgas, Kohle, Metalle und Erze)

Ab wann das EU-Lieferkettengesetz genau gilt, ist aktuell schwer abzuschätzen, denn dies ist stark davon abhängig, wann die Einigung auf eine konkrete Richtlinie stattfindet. Zudem findet die Einführung in nationales Recht der EU-Mitgliedsstaaten ebenfalls zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt sowie gestaffelt nach Unternehmensgröße [5]. Vor 2025 kann daher nicht mit der Umsetzung eines flächendeckenden EU-Lieferkettengesetz gerechnet werden.

 

Vergleich des Lieferkettengesetz der EU und des deutschen Lieferkettengesetz

Ein konkreter Vergleich der Gesetze lässt sich erst nach Verabschiedung des Lieferkettengesetz in der EU ziehen. Bisher legen beide Lieferkettengesetze einen ähnlichen Fokus in den Bereichen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.

Dabei fokussieren sich die Gesetze auf eine Risikoanalyse und eine anschließende Abmilderung und Verhinderung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Risiken. Im deutschen Lieferkettengesetz steht dabei schon fest, dass sowohl vor- als auch nachgelagerte Aktivitäten als Teil der Wertschöpfungskette gesehen werden – Punkte, die im Lieferkettengesetz der EU noch verhandelt werden.

Aktuell beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an der Gestaltung des EU-Lieferkettengesetz [3].

 

Kritik am Lieferkettengesetz: Pro & Contra

Das Lieferkettengesetz erhält Kritik von verschiedenen Seiten – sowohl das europäische als auch das deutsche. Einerseits fordern Menschenrechtsorganisationen und Umweltverbände strengere Auflagen. Andererseits fürchten Unternehmen einen Bürokratiekrieg und eine Überforderung aufgrund der Regelungen [6]. Somit ändert sich die Pro & Contra Liste beim Abwägen des Lieferkettengesetz je nachdem von welcher Position das Gesetz betrachtet wird.

Kritik am Lieferkettengesetz im Überblick:

Kritik Lieferkettengesetz


Fazit

Das Lieferkettengesetz gilt als wichtiger Schritt, damit Unternehmen soziale und ökologische Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Insbesondere in der aktuellen sozial-ökologischen Krise stimmt das Lieferkettengesetz optimistisch, dass künftige Herausforderungen strukturell angegangen werden. Allerdings bleiben viele Fragen weiterhin offen. Speziell KMUs stehen mit dem Gesetz vor neuen Herausforderungen. Wenn sie nicht selbst betroffen sind, dann eventuell das Unternehmen, das sie beliefern. Damit die Standortattraktivität der EU und Deutschlands also nicht geschwächt wird, benötigt es Unterstützungsmaßnahmen.

 

Quellen:

[1] BMZ: 2023. Das Lieferkettengesetz. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, URL: https://www.bmz.de/de/themen/lieferkettengesetz/.

[2] BMAS: 2022. Stärkerer Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, URL: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/sorgfaltspflichtengesetz.html.

[3] BMAS: 2023. Einsatz für faire Lieferketten und gute Arbeit weltweit. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, URL: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2023/einsatz-fuer-faire-lieferketten-und-gute-arbeit-welweit.html.

[4] Bundesgesetzblatt: 2021. Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Bundesministerium der Justiz, URL: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*[@attr_id=%27bgbl121s2959.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2959.pdf%27%5D__1683455171675.

[5] Wirtschaft & Menschenrechte. EU-Lieferkettengesetz. CSR in Deutschland, URL: https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Europa/Lieferketten-Gesetzesinitiative-in-der-EU/lieferketten-gesetzesinitiative-der-eu-art.html.

[6] Ellena, Silvia: 2023. Europaparlament ringt um Einigung über EU-Lieferkettengesetz. EURACTIV.com, URL: https://www.euractiv.de/section/handel-und-industrie/news/europaparlament-ringt-um-einigung-ueber-eu-lieferkettengesetz/.

 

FAQs

Was ist das Lieferkettengesetz?

Mit dem Lieferkettengesetz übernehmen Unternehmen Verantwortung für soziale und ökologische Risiken ihrer Tätigkeiten. In Deutschland gilt das Lieferketten vom Abbau der Rohstoffe bis zu den Endkund*innen. Somit sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland auch für ihre Zulieferungsbetriebe verantwortlich. Ziel ist die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz.

Erfahre mehr zum Lieferkettengesetz.

Ab wann gilt das Lieferkettengesetz?

In Deutschland ist das Lieferkettengesetz seit dem 1.1.23 in Kraft. Bisher gilt es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden. Ab dem 1.1.24 wird das Gesetz auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet. Das EU-Lieferkettengesetz ist derzeit in Verhandlung.

Informiere dich über den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetz.

Für wen gilt das Lieferkettengesetz?

Bisher gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder ausländische Zweigniederlassungen ab 3.000 Mitarbeitenden. Ab 2024 zählt es bereits für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten hängt von unterschiedlichen Faktoren ab - wie dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens.

Erhalte mehr Informationen über den Anwendungsbereich.

Was müssen Unternehmen für das Lieferkettengesetz tun?

Für die Umsetzung des Lieferkettengesetz müssen Unternehmen garantieren ökologische und soziale Sorgfaltspflichten einzuhalten. Fokus liegt dabei auf einem guten Risikomanagement – inkl. Analyse, Einbezug der Zulieferer und Berichterstattung – sowie der Festlegung von Zuständigkeiten und der Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

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