Das Lieferkettengesetz in Deutschland und in der EU
Zum 1. Januar 2023 trat in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) in Kraft, auch bekannt als Lieferkettengesetz. Das Ziel dieses Gesetzes ist die Verbesserung der Menschenrechte in globalen Lieferketten und die Durchsetzung grundlegender Menschenrechtsstandards, einschließlich des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit. Es verlangt von deutschen Unternehmen die Einhaltung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette und setzt klare Sorgfaltspflichten. Deutschland dient dabei als Vorbild, dem die EU folgen möchte. [1]