Das Lieferkettengesetz in Deutschland und in der EU
Anfang des Jahres, zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zu den Lieferkettensorgfaltspflichten in Deutschland in Kraft getreten. Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – auch mit Lieferkettengesetz oder LkSG abgekürzt – ist es, die Menschenrechte in globalen Lieferketten verbessern und grundlegende Menschenrechtsstandards wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit durchsetzen. Das Gesetz fordert von deutschen Unternehmen die Einhaltung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette und stellt klare und umsetzbare Anforderungen an die Sorgfaltspflichten. Deutschland ist somit ein Beispiel, dem die EU folgen möchte. [1]