Klimahelden Blog

Das neue Heizungsgesetz: Was ändert sich und welche Heizungen dürfen ab 2024 noch verbaut werden?

Geschrieben von Nikita Weippert | 28.11.2023 10:00:00

Im September 2023 wurde das neue Heizungsgesetz verabschiedet und wird ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das neue Heizungsgesetz bringt signifikante Veränderungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (kurz: GEG) mit sich. Das vorrangige Ziel des neuen Heizungsgesetzes ist die Reduzierung des Einsatzes fossiler Brennstoffe bei der Wärmeerzeugung. Dies geschieht mit dem klaren Fokus auf die Beschleunigung des Übergangs zu erneuerbaren Energiequellen im Heizungsbereich. Damit verfolgt Deutschland ehrgeizige Ziele, insbesondere das Erreichen der Treibhausgasneutralität bis 2045. [1]



Inhalt

Einbau von Gasheizungen: Bestimmungen und die 65%-erneuerbare Energien-Pflicht ab 2024

Die Anforderungen des neuen Heizungsgesetzes

Erlaubte Heizungsoptionen im neuen Heizungsgesetz

Fördermöglichkeiten für umweltfreundliches Heizen

Fazit

FAQs

 

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Einbau von Gasheizungen: Bestimmungen und 65%-erneuerbare Energien-Pflicht ab 2024

Das neue Heizungsgesetz bringt 2024 wesentliche Änderungen im Gebäudeenergiegesetz oder GEG-Gesetz mit sich. Das Heizungsgesetz 2024 geht Hand in Hand mit einem Förderprogramm, das Anreize für einen frühen Wechsel zu erneuerbaren Heizungssystemen schafft und gleichzeitig die finanzielle Belastung minimiert. Die Grundlage für diese Gesetzesänderungen bildet das ehrgeizige Ziel Deutschlands, bis 2045 treibhausgasneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein umfassender Wandel hin zu erneuerbaren Energien und insbesondere die Reduzierung von CO2-Emissionen in sämtlichen Sektoren erforderlich – einschließlich des Heizens. [1]

 

Was versteht man unter dem Gebäudeenergiegesetz – GEG

Das GEG-Gesetz ist ein umfassendes Gesetz in Deutschland, das spezifische Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden festlegt. Es regelt die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen für Gebäude und fördert den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien in der Gebäudetechnik. Das GEG entstand durch die Zusammenführung mehrerer Vorgängergesetze, darunter die Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (kurz: EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (kurz: EEWärmeG). Es dient dazu, die Energieeffizienz in Gebäuden zu steigern, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und somit einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaziele zu leisten. [2]

 

In Deutschland entfällt mehr als ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs auf das Heizen, beispielsweise für Gebäudeheizung und Warmwasserversorgung. Jedoch stammen über 80% dieses Energiebedarfs noch immer aus fossilen Brennstoffen. Diese Tatsache unterstreicht die dringende Notwendigkeit des Übergangs zu erneuerbaren Heizungssystemen, um die Klimaziele zu erreichen und eine nachhaltige Zukunft zu fördern. In diesem Zusammenhang müssen bis 2045 alle Gebäude in Deutschland treibhausgasneutral beheizt werden. Diese Forderung stellt eine bedeutende Herausforderung dar, die eine umfassende Umstellung auf nachhaltige und emissionsfreie Energiequellen erfordert.[1]

Die Anforderungen des neuen Heizungsgesetzes

Im Rahmen des neuen Heizungsgesetzes müssen ab dem 1. Januar 2024 65 Prozent der neu eingebauten Heizungen, unabhängig davon, ob sie in einem neuen Gebäude eingebaut werden oder es sich nur um einen Heizungstausch in Bestandsgebäuden handelt, aus erneuerbaren Energieträgern oder unvermeidbarer Abwärme stammen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren und den Übergang zu umweltfreundlichen Energiequellen zu fördern, um die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Heizungsbereich zu steigern. [1]

Was versteht man unter unvermeidbarer Abwärme?

Unvermeidbare Abwärme bezieht sich auf die Wärme, die als Nebenprodukt eines Prozesses oder einer technischen Anwendung entsteht und nicht direkt vermieden oder genutzt werden kann. Diese Wärme tritt auf, weil keine effizienten Methoden zur Rückgewinnung oder Umleitung vorhanden sind. Unvermeidbare Abwärme kann beispielsweise in industriellen Prozessen oder bei der Nutzung von elektrischen Geräten und Motoren entstehen. Obwohl sie nicht vermieden werden kann, ist es dennoch wichtig, Strategien zur Minimierung und Abführung dieser Abwärme zu entwickeln, um Energieverluste zu reduzieren und die Umweltauswirkungen zu verringern. [3]

Für Bestandsgebäude besteht eine Übergangsfrist, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung steht und durch das Wärmeplanungsgesetz, das im August 2023 beschlossen wurde, geregelt wird. Dieses Gesetz verpflichtet Städte und Gemeinden zur Erstellung von kommunalen Wärmeplänen, in denen unter anderem die Festlegung von Gebieten enthalten ist, in denen Wärmenetze und Wasserstoffnetze neu gebaut oder erweitert werden müssen. Das Wärmeplanungsgesetz zielt darauf ab, Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, gezielt Entscheidungen über ihre zukünftige Wärmeversorgung zu treffen.

Ab dem 1. Januar 2024 wird im Rahmen des neuen Heizungsgesetzes die sogenannte erneuerbare Energien Pflicht (kurz: EE-Pflicht) eingeführt, die verlangt, dass 65 Prozent der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Diese Regelung wird schrittweise in Verbindung mit der Wärmeplanung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes eingeführt, und zwar wie folgt:

 

In Gemeindegebieten mit mehr als 100.000 Einwohner*innen tritt die 65%-EE-Pflicht ab dem 30. Juni 2026 in Kraft und in Gemeindegebieten mit 100.000 Einwohner*innen oder weniger gilt die 65%-EE-Pflicht ab dem 30. Juni 2028. Sobald ein Gebiet jedoch bereits vor Ablauf der Übergangsfrist als Standort für den Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffausbaugebiet ausgewiesen wird, wird die 65%-EE-Pflicht einen Monat nach Bekanntgabe dieser Ausweisung wirksam. [4]

Falls trotz der Übergangsfrist eine Gasheizung installiert wird oder eine bereits installierte Gasheizung weiterbetrieben wird, gelten folgende Anforderungen:

 

Kann ich 2024 noch eine Gasheizung einbauen?

Der Austausch bestehender herkömmlicher Heizungsanlagen ist nicht unmittelbar verpflichtend. Das bedeutet, dass vorhandene Heizungssysteme weiterhin genutzt und auch repariert werden dürfen. Für Neubauten gilt allerdings ab dem 1. Januar 2024 eine neue Regelung: Hier dürfen nur noch Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch bei Bestandsgebäuden ist es empfehlenswert, frühzeitig über die Umstellung auf erneuerbare Heizungssysteme nachzudenken. Zur Erleichterung dieses Übergangs stehen Fördermaßnahmen zur Verfügung, die den Umstieg auf erneuerbare Energien für alle zugänglicher machen. [4]

 

Erlaubte Heizungsoptionen im neuen Heizungsgesetz

Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin genutzt und installiert werden. Das Heizungsgesetz betrifft ab dem 1. Januar 2024 ausschließlich Neubauten, in denen Heizungssysteme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dennoch ist es empfehlenswert, frühzeitig auf erneuerbares Heizen umzusteigen. Dies liegt nicht nur an den gestiegenen Preisen für Gasheizungen, sondern auch daran, dass klimafreundliche Heizungsoptionen langfristig rentabler sind, insbesondere aufgrund der verfügbaren Förderungen, im Vergleich zu Gasheizungen.

Es gibt einige Heizungssysteme, die selbst unter den strengen Vorgaben des Heizungsgesetzes weiterhin installiert werden dürfen und als umweltfreundlich gelten, da sie zu mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren beziehen. Das neue Heizungsgesetz ermöglicht verschiedene Möglichkeiten, die 65%-EE-Pflicht für Heizungen in Neubauten zu erfüllen:

Anschluss an ein Fern- oder Gebäudewärmenetz: Nutzen von Wärmequellen wie Abwärme.

Einbau einer elektrischen Wärmepumpe: Verwendung erneuerbarer Umweltwärme aus Boden, Luft und Wasser.
Stromdirektheizung: Bei geringem Heizbedarf, da Strom zu 50% aus erneuerbaren Energien stammt.
Einbau einer Wärmepumpe oder Solarthermie-Hybridheizung: Bei Bedarf kann eine Kombination mit einem fossilen Wärmeerzeuger die 65%-Regel erfüllen. Auch eine Kombination mit einer solarthermischen Anlage ist möglich.
Heizung auf Basis von Solarthermie: Zur Deckung des gesamten Wärmebedarfs des Gebäudes.
Einbau einer Biomasseheizung (Holz- oder Pelletheizung): Geeignet für Bestandsgebäude oder schwer zu sanierende Gebäude, aber mit begrenzter Verfügbarkeit nachhaltiger Biomasse.
Einbau einer Gasheizung mit erneuerbaren Gasen: Die Gasheizung muss zu 65% aus Biomasse wie Biomethan oder grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden. Vollständig wasserstoffbetriebene Gasheizungen sind bis 2026 oder 2028 zulässig, sofern ein örtlicher Plan zur Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegt. [5]

Es ist wichtig zu beachten, dass in Bestandsgebäuden auch weiterhin Öl- und Gasheizungen verbaut oder bestehende Öl- und Gasheizungen, solange sie noch funktionstüchtig sind, weiter genutzt werden dürfen. Diese Regelung bleibt in Kraft, bis ein kommunaler Wärmeplan erstellt wird. Die Erstellung dieser Pläne muss bis spätestens 30. Juni 2026 bzw. 2028 abgeschlossen sein. Aber auch nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung dürfen Gasheizungen weiterhin verbaut werden, wenn sie zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Biogas als Brennstoff für die Heizung genutzt wird. [4]

Fördermöglichkeiten für umweltfreundliches Heizen

Um den Umstieg auf erneuerbares Heizen zu erleichtern, gibt es Ideen für Förderungen im Rahmen des neuen Heizungsgesetz, die jedoch noch nicht endgültig beschlossen wurden. Ein erster Regierungsentwurf für mögliche Förderungen wurde aber  bislang bekanntgegeben. Dieser Entwurf sieht vor, dass beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf förderfähige Kosten eine Grundförderung in Höhe von rund 30 Prozent gewährt wird. Dies gilt dabei für alle Hausbesitzer*innen unabhängig von Ihrem Einkommen oder dem Zeitpunkt des Heizungstausches. Gas- und Ölheizungen werden nicht mehr gefördert, selbst wenn sie teilweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Förderung, wenn die Heizung vor der Verpflichtung ausgetauscht wird. In diesem Fall beträgt die Förderung 20 Prozent. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei der zu ersetzenden Heizung um eine Öl-, Gas-, Nachtspeicher- oder Kohleheizung handelte und diese mindestens 20 Jahre alt war.

Nutzer mit geringem Einkommen – zum Beispiel einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von weniger als 40.000 Euro – erhalten eine verstärkte Förderung von 30 Prozent. Da diese Förderungen des neuen Heizungsgesetz miteinander kombinierbar sind, kann der Heizungstausch in einigen Fällen bis zu 70 Prozent gefördert werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die maximale Förderhöchstgrenze bei 30.000 Euro liegt.

Die genannten Förderungen werden durch die Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG) umgesetzt und müssen noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Abstimmung bisher noch nicht erfolgt ist. Die Finanzierung der BEG-Förderung erfolgt aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (kurz: KTF).

[4,5]

Fazit

Das ab 2024 geltende neue Heizungsgesetz in Deutschland bringt bedeutende Veränderungen im Heizungssektor mit sich. In erster Linie verpflichtet es Neubauten, dass 65% der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Bestandsgebäuden gewährt das Gesetz Übergangsfristen, die mit kommunaler Wärmeplanung verknüpft sind. Die Dringlichkeit des Umstiegs auf erneuerbare Heizungssysteme wird deutlich, da ein Großteil des Energiebedarfs für Heizung noch immer aus fossilen Brennstoffen gedeckt wird. Dieses Gesetz ist ein Schritt in Richtung nachhaltiger Heizlösungen, die dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen. Die geplanten Fördermaßnahmen könnten den Umstieg erleichtern, befinden sich jedoch noch in der Abstimmungsphase innerhalb der Bundesregierung. Sie sollen finanzielle Anreize bieten, um den Einbau klimafreundlicher Heizungen zu unterstützen. Das neue Heizungsgesetz markiert einen klaren Kurs in Richtung nachhaltigerer, klimafreundlicher Heizungslösungen, um die Energieeffizienz zu steigern und die Umweltauswirkungen zu minimieren. Es ermöglicht individuelle Beiträge zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Quellen:

[1] Schumacher, A (2023). Gebäudeenergiegesetz passiert den Bundestag. Umweltbeauftragter, URL: https://search-ebscohost-com.pxz.iubh.de:8443/login.aspx?direct=true&db=asn&AN=172431866&lang=de&site=eds-live&scope=site

[2] bmwsb. Das Gebäudeenergiegesetz. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, URL: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeudeenergiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-node.html#:~:text=Das%20GEG%20enth%C3%A4lt%20Anforderungen%20an,wurden%20mit%20dem%20GEG%20zusammengef%C3%BChrt.

[3] bmwk. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) -Förderung von Wärme- und Gebäudenetzen. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, URL: https://www.gih.de/wp-content/uploads/2021/12/2021_11_04_BEG_Netze_BMWi_PPT.pdf

[4] Verband Wohneigentum. Heizungsgesetz beschlossen: Welche Heizungen darf ich noch einbauen?. Verband Wohneigentum, URL: https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/gebaeudeenergiegesetz-2024#:~:text=sogenannte%20W%C3%A4rmeplanung%20besteht.-,Ab%20wann%20gilt%20das%20Heizungsgesetz%20im%20Neubau%3F,sind%2C%20lesen%20Sie%20weiter%20unten. 

[5] bmwk. Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, URL: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html