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Welche Regulationen kommen in naher Zukunft bezüglich des Klimaschutzes auf uns zu?
Der Bereich der Environmental Social Governance wächst immer weiter. Insbesondere durch die überarbeitet Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung müssen sich mehr Unternehmen mit ihrer sozialen und ökologischen Zielsetzung auseinandersetzen. Wir haben alle wichtigen Infos zu kommenden Regulationen zusammengetragen.
In der Gesellschaft sowie in der Politik wird Klima- und Umweltschutz immer stärker zu einem unerlässlichen Thema. Daher gibt es immer weitere Maßnahmen, um sowohl Unternehmen als auch Privatleute dazu zu bringen klimafreundlich zu agieren. Schon heute sind einige der Regelungen bekannt, die zukünftig zu besserem Klimaschutz beitragen sollen.
Anpassung der EEG-Umlage
Die EEG-Umlage wird jährlich neu angepasst und unterstützt den Ausbau Erneuerbarer Energien. Die Umlage ist Teil des Strompreises und muss von allen Verbraucher*innen bezahlt werden. Beeinflusst wird die Höhe der Umlage durch den Börsen-Strompreis, die Höhe des Letztverbrauch, den Zubau an EEG-geförderten Anlagen, den aktuellen EEG-Kontostand und eine Liquiditätsreserve. Mit der Liquiditätsreserve sollen unvorhersehbare Effekte, wie ein sonnenreiches Jahr, sowie saisonale Schwankungen abgebildet werden [1]. Im Januar 2022 wurde die EEG-Umlage auf den niedrigsten Stand seit 10 Jahren gesenkt und liegt somit bei 3,723 ct/kWh. Gründe hierfür sind die gestiegenen Einnahmen auf dem EEG-Konto sowie die Bundeszuschüsse [2].
Klimaschutz-Sofortprogramm 2022
Mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm investiert die Bundesregierung zusätzliche 8 Mrd. Euro für konkrete Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die im Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Klimaziele zu erreichen. Darunter fällt beispielsweise die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045. Die 8 Mrd. Euro kommen zu den bereits mobilisierten 80 Mrd. Euro der letzten zwei Jahre hinzu. Auch die Aufteilung der 8 Mrd. Euro wurde bereits geplant: 5,5 Mrd. Euro entfallen auf Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, 1,07 Mrd. Euro in den Verkehrsbereich, 0,86 Mrd. Euro auf den Industriesektor und 0,58 Mrd. Euro auf Energie, Landwirtschaft und weitere Bereiche. [3]
EU-Taxonomie seit Januar 2022
Die EU-Taxonomieverordnung dient zur Schaffung eines Klassifikationssystems für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und gilt ab dem 1. Januar 2022. Die Kommission zur Taxonomie soll für die Taxonomie technische Bewertungskriterien festlegen, um genau zu definieren, wann eine Wirtschaftstätigkeit als “grün” und somit zur Erreichung der Ziele des Grünen Deals der EU beitragen. Zudem soll durch die EU-Taxonomie ebenfalls die Transparenz von Unternehmen verbessert werden. Somit dient die EU-Taxonomie einerseits dazu verlässlichere und besser vergleichbare Informationen über Nachhaltigkeit zu erhalten und andererseits stellt sie durch die genaue Definition von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten eine Basis, die Umsetzung eigener Klima- und Umweltziele im Unternehmen zu planen. Die EU-Taxonomie soll dabei ein dynamisches Dokument bleiben, damit weitere Tätigkeiten aufgenommen werden können und der technische Fortschritt integriert werden kann. [4]
Berichtspflichtig im Sinne der EU-Taxonomie sind Unternehmen, die bereits von der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) betroffen sind [5]. Dazu zählen Großunternehmen des öffentlichen Interesses, die kapitalmarktorientiert handeln und mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen. Kapitalmarktorientiert handeln bedeutet, dass das Unternehmen entweder börsennotiert ist oder die Zulassung im Wertpapierhandel beantragt hat. Neben der Anzahl der Beschäftigten stellen auch die Bilanzsumme und der Umsatz Schwellenwerte dar. Diese Schwellenwerte liegen bei einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von über 40 Millionen Euro [6]. Ab dem 1. Januar 2024 sind alle Unternehmen von der EU-Taxonomie betroffen, die auch unter die erweiterte Berichtspflicht nach CSRD fallen [5].
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - voraussichtlich Ende 2022
Die CSRD steht in Einklang mit der EU-Taxonomie und verpflichtet Unternehmen dazu Indikatoren zu nachhaltigen Tätigkeiten sowie weitere Nachhaltigkeitsdaten in ihrer Berichtserstattung anzugeben. Sie ist eine Überarbeitung der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (NFRD). Da die Angaben der NFRD nicht Anleger*innen und Interessenträger*innen häufig nicht ausreichen und nicht vergleichbar sind, sollen diese Qualitätsprobleme mit der CSRD beglichen werden. Die CSRD legt hierfür die Berichterstattungsstandards [7]. Laut aktuellem Vorschlag sind mit der CSRD künftig nicht mehr nur “Unternehmen von öffentlichem Interesse” zur Berichterstattung verpflichtet, sondern sämtliche Großunternehmen - unabhängig ihrer Kapitalmarktorientierung oder der Anzahl an Beschäftigten - müssen künftig über ihr soziales und ökologisches Verhalten Rechenschaft ablegen [8]. Mitte des Jahres sollen die ersten Standards bekannt werden, welche dann bis spätestens 31.10.22 verabschiedet werden und ab dem Geschäftsjahr 2023 für die Berichterstattung nach EU-Standard gelten. Für KMU soll eine vereinfachte Version der Standards erstellt werden, die voraussichtlich ein Jahr später, also zum 31.10.23, verabschiedet werden soll [9].
Unter Großunternehmen werden Unternehmen verstanden, die zwei der drei folgenden Merkmale erfüllen: Bilanzsumme von mind. 20 Mio. €, Nettoumsatzerlöse von mind. 40 Mio. € und eine durchschnittliche Anzahl von 250 Beschäftigten während des Geschäftsjahrs. Zusätzlich sollen auch börsennotierte KMU ihre Nachhaltigkeitsinformationen darlegen, wobei die Berichterstattungsanforderungen im Vergleich zu Großunternehmen vereinfacht sind. Nur börsennotierte Kleinstunternehmen sind davon ausgeschlossen. Bei der Abgrenzung gelten folgende Schwellenwerte von denen mind. zwei erfüllt sein müssen: Bilanzsumme von max. 350.000 €, Nettoumsatzerlöse von max. 700.000 € und eine durchschnittliche Anzahl von 10 Beschäftigten während des Geschäftsjahres [8]. Ziel der CSRD ist die Kosten für Unternehmen mittel- und langfristig günstiger zu machen, da Investor*innen und andere Interessenträger*innen immer häufiger nach Informationen über Nachhaltigkeit fragen [7].
Quellen:
[1] bnetza. EEG-Umlage. Bundesnetzagentur, URL: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/A_Z/E/EEG_Umlage.html.
[2] BMWi: 2021. Altmaier: “EEG-Umlage 2022 sinkt auf den niedrigsten Stand seit 10 Jahren.” Bundesministerium für Wirtschat und Energie, URL: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/10/20211015-altmaier-EEG-umlage-2022-sinkt-auf-den-niedrigsten-stand-seit-10-jahren.html.
[3] Bundesministerium der Finanzen. Sofortprogramm für mehr Klimaschutz. Bundesministerium der Finanzen, URL: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Klimaschutz/klimaschutz-sofortprogramm.html.
[4] Europäische Kommission: 2021. Fragen und Antworten: Delegierter Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie und Änderungen delegierter Rechtsakte über treuhänderische Pflichten und Anlage- und Versicherungsberatung. Europäische Kommission, URL: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1805.
[5] NHKodex: 2021. Die EU-Taxonomie. Deutscher Nachhaltigkeitskodex, URL: https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de-DE/Documents/PDFs/Sustainability-Code/Taxonomie_Factsheet_DNK_August21.aspx.
[6] CSR-Berichtspflicht. Die Umsetzung ist ein lebendiger Prozess: Aber auf jede auftauchende Frage gibt es eine Antwort. Knowledge - CSR-Berichtspflicht, URL: https://www.csr-berichtspflicht.de/csr-rug.
[7] Europäische Kommission: 2021. Fragen und Antworten: Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen. Europäische Kommission, URL: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1806.
[8] NHKodex. EU-Kommission legt Vorschlag zur Weiterentwicklung der Richtlinie für die nicht-finanzielle Berichterstattung vor. Deutscher Nachhaltigkeitskodex, URL: https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de-DE/Documents/PDFs/Sustainability-Code/DNK-Infoblatt_CSRD_2021_05_19.
[9] CSR-Berichtspflicht. Die EU liefert: Vorgaben für das Nachhaltigkeitsreporting von morgen. Knowledge – CSR-Berichtspflicht, URL: https://www.csr-berichtspflicht.de/csrd.