Lieber mit CO₂ handeln statt nur über Klimaschutz reden?!
Die Hintergründe und Auswirkungen des Emissionshandels
Der Emissionshandel ist eines der politischen Instrumente zur Bekämpfung des Klimawandels. Dabei wird unterschieden zwischen dem EU-weiten und dem deutschlandweiten Emissionshandel. Die Funktionsweisen, Einflüsse und der Beitrag zum Klimaschutz werden in diesem Artikel beleuchtet.
In diesem Artikel betrachten wir verschiedene Facetten des Emissionshandels:
- Funktionsweise des EU-Emissionshandels
- Funktionsweise des deutschlandweiten Emissionshandels
- Einflüsse auf die wirtschaftliche Lage
- Beitrag zum Klimaschutz
Seit Anfang des Jahres gibt es zusätzlich zum EU-Emissionshandel den nationalen Emissionshandel. Ziel dahinter ist, alle Sektoren, die Treibhausgase (THG), emittieren zu klimafreundlichen Alternativen zu bewegen. Der Emissionshandel in der EU existiert seit 2005 und bezieht Industrie, Kraftwerke und Luftverkehr ein. Ergänzt wurden die Sektoren im nationalen Emissionshandel mit Wärmeerzeugung und Verkehr [1]. Doch wie funktioniert der Emissionshandel genau und trägt er wirklich zum Klimaschutz bei?
Quelle: [1]
Funktionsweise des EU-Emissionshandels
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) zählt als das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. Die Funktionsweise des Handels basiert auf dem „Cap & Trade“ Prinzip. Dabei wird eine Obergrenze an THG-Emissionen (Cap) festgelegt. Die Berechtigungen CO2-Tonnen auszustoßen, werden teilweise kostenlos oder durch Versteigerungen an Anlagen vergeben. Benötigt eine Anlage mehr oder weniger Emissionsberechtigungen, so können diese frei gehandelt werden (Trade). Der Preis pro CO2-Tonne soll Unternehmen Anreize geben, THG-Emissionen zu reduzieren. Wird sich nicht an die CO2-Berechtigungen gehalten, so werden Sanktionen verhängt. [2]
Um durch das Instrument des EU-ETS langfristig zur Klimaneutralität zu gelangen, sinkt das Gesamt-Cap der Emissionen im Europäischen Emissionshandel jährlich. In der aktuellen vierten Handelsperiode, die 2021 gestartet ist und bis 2030 andauert, wird das Cap schneller abgesenkt als in den vorangegangenen Perioden [2]. Schließlich führt der Emissionshandel dazu, dass Unternehmen, welche vorausschauend in klimaschonende Techniken investiert haben, entweder mit dem möglichen Verkauf eigener Emissionsberechtigungen belohnt werden oder mit der geringen Abhängigkeit vom Kauf der CO2-Berechtigungen.
Funktionsweise des deutschlandweiten Emissionshandels
Wie das EU-ETS basiert auch der nationale Emissionshandel auf dem „Cap & Trade“ Prinzip. Im Gegensatz zum EU-ETS, welcher bei den Verursachern der THG-Emissionen ansetzt, konzentriert sich der nationale Emissionshandel auf die Inverkehrbringer von klimaschädlichen Brennstoffen im Verkehrswesen und bei der Wärmeerzeugung [1]. Dazu gehören Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und Erdgas sowie ab 2023 auch Kohle. Ziel ist einen finanziellen Anreiz zu schaffen, klimaschädliche Brennstoffe einzusparen, durch weniger Heizen oder den Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel wie Fahrrad oder ÖPNV [3].
Der Preis pro Tonne CO2 ist bis 2025 festgelegt, ab 2026 sollen die CO2-Zertifikate ausschließlich über Auktionen verkauft werden [3].
Geplante Entwicklung des Festpreises pro Tonne CO2 in Deutschland [3]
Einflüsse auf die wirtschaftliche Lage
In den meisten Fällen werden die Kosten für die CO2-Berechtigungen in den Verkaufspreis integriert. In der Kritik verliert Deutschland dadurch an Konkurrenzfähigkeit und belastet insbesondere die eigenen Bürger*innen finanziell. Doch geplant ist ein Rückfluss der Gelder, denn die Einnahmen durch die Bepreisung gehen in die Förderung klimaschonenden Verkehrs, die Senkung der EEG-Umlage, die Bereitstellung von mehr Wohngeld sowie die Förderung energieeffizienten Bauens [4]. Auch Unternehmen wurde in Deutschland eine finanzielle Kompensation zugesichert, um internationalem Wettbewerb weiterhin standzuhalten. Die Mittel sollen allerdings wieder in den Klimaschutz rückinvestiert werden, damit Deutschland eine Vorreiterfunktion in der klimaneutralen Weltwirtschaft erhält [5].
Beitrag zum Klimaschutz
Seit Beginn des EU-ETS 2005 sind die Emissionen bis 2020, in den betreffenden Anlagen, europaweit um 43 % und deutschlandweit um 38 % gesunken [2]. Somit zeigt sich die CO2-Bepreisung zunächst als effektives Klimaschutzinstrument. Dennoch wird kritisiert, dass die Bepreisung und Limitierung von CO2-Tonnen zu gering ist und Klimaschutzziele damit nicht eingehalten werden können. Ziel der Bundesregierung ist es einen planbaren Weg aufzuzeigen und allen Beteiligten ausreichend Zeit auf eine Umstellung zu klimafreundlicheren Alternativen zu gewähren [6].
Dein Unternehmen kann Teil der Umsetzung zur Minderung der Emissionen werden. Unter anderem durch die Förderung klimafreundlicher Verkehrsmittel. Mehr zur Umsetzung findest du in unserem Premium-Beitrag.
Quellen:
[1] DEHSt: 2021. Nationalen Emissionshandel verstehen. Deutsche Emissionshandelsstelle, URL: https://www.dehst.de/DE/Nationaler-Emissionshandel/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_node.html.
[2] Umwelt Bundesamt: 2021. Der Europäische Emissionshandel. Umwelt Bundesamt, URL: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/der-europaeische-emissionshandel#teilnehmer-prinzip-und-umsetzung-des-europaischen-emissionshandels.
[3] Umwelt Bundesamt: 2021. Erklärfilm: Nationaler Emissionshandel. YouTube, URL: https://youtu.be/lMtb9FkkaHE.
[4] Bundesregierung. CO2 hat einen Preis: Anreiz für weniger CO2-Emissionen. Die Bundesregierung, URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/weniger-co2-emissionen-1790134.
[5] BMU: 2021. Bundesregierung beschließt Verordnung zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, URL: https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundesregierung-beschliesst-verordnung-zum-schutz-der-wettbewerbsfaehigkeit-deutscher-unternehmen.
[6] BMU. Fragen und Antworten zur Einführung der CO2-Bepreisung zum 1. Januar 2021. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, URL: https://www.bmu.de/service/fragen-und-antworten-faq/fragen-und-antworten-zur-einfuehrung-der-co2-bepreisung-zum-1-januar-2021.