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5 Förderungs- und Einsparungsmöglichkeiten beim Bau eines BHKWs
Bei der Betrachtung von Erschließungs- und Anschaffungskosten eines Blockheizkraftwerks (BHKW) kann die Motivation für den Bau eines solchen schnell schwinden. Aufgrund deren hoher Effizienz und des geringen Emissionsausstoßes gibt es allerdings verschiedene Förderungsmöglichkeiten und Zuschüsse. Hier erfährst du, welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung es gerade gibt.
Die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) macht BHKWs deutlich effizienter als andere Energiegewinnungsanlagen. Durch die Gewinnung elektrischer Energie bei der Wärmeerzeugung kann bis zu 90 % der Energie der Brennstoffe ausgeschöpft werden. Daher gelten BHKWs als zukunftsträchtig – insbesondere, da sie eine autarke Stromversorgung ermöglichen und noch nicht alle Potenziale der Entwicklung ausgeschöpft sind. Im Sinne der Förderung von erneuerbaren Energien und energieeffizientem Bauen wird der Bau von BHKWs daher finanziell unterstützt. Da sich die Förderungsangebote regelmäßig ändern, sollte sich vor der konkreten Planung und Anschaffung einer Anlage bei der zuständigen Stelle informiert werden. Die wichtigste Stelle ist dabei die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
1. KfW Kredit 270
Beim Kredit 270 handelt es sich um einen Förderkredit für Strom und Wärme. Der KfW Kredit fördert allerdings nur Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien. Dabei ist die Förderung sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gerichtet. Bei Privatpersonen gilt jedoch die Auflage, dass ein Teil des erzeugten Stroms oder der Wärme eingespeist werden muss. [2]
Bedingungen und Konditionen des Kredits:
• | Förderung von KWK-Anlagen auf Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme |
• | Unterstützung von Power-to-Gas-Anlagen |
• | Mindestlaufzeit: 2 Jahre |
• | Kredithöhe: bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben und bis zu 100 % der Investitionskosten |
• | Zinssatz: ab 2,78 % Jahreszins (Konditionenübersicht) |
• | Auszahlung innerhalb von 12 Monaten: in Summe oder Teilbeträgen |
• | Verbindung mit anderen Fördermitteln wie der Einspeisevergütung nach dem KWK-Gesetz möglich |
2. KfW Zuschuss 433
Der KfW Zuschuss 433 gilt für Bauvorhaben im Bereich Energieeffizientes Bauen und Sanieren. Er bezieht sich dabei explizit auf die Technologie der Brennstoffzelle. Im Bereich von BHKWs werden daher nur Anlagen gefördert, welche mit Wasserstoffbrennstoffzellen funktionieren. Wie beim Förderkredit kann auch der Zuschuss sowohl von Privatpersonen, öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie von Unternehmen beantragt werden. Der KfW Zuschuss ist allerdings auch Gemeinden und Kommunen zugänglich und kann ebenfalls für Nichtwohngebäude beantragt werden. [3]
Bedingungen und Konditionen für den Zuschuss:
• | Stationäre Brennstoffzellensysteme mit einer Leistung von 0,25 – 5,0 kW elektrischer Leistung (Nano- und Mikro-BHKW) |
• | Förderung der Erschließungs- und Anschaffungskosten |
• | Förderung für Vollwartungsverträge in den ersten 10 Jahren |
• | Förderungen von Beratungskosten |
• | Keine Kombination mit dem KWK-Gesetz möglich |
• | Förderhöhe: bis zu 34.300 Euro je Brennstoffzelle und 40 % der förderfähigen Gesamtkosten |
• | Zusammensetzung der Förderung: 6.800 Euro Festbetrag und 550 Euro je angefangene 100 W elektrische Leistung |
3. Steuerliche Ersparnisse
Seit 2020 gibt es den Steuerbonus für Sanierungskosten. Der Bonus beläuft sich auf Sanierungsmaßnahmen, welche vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein werden. Mit dem Steuerbonus können Maßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung steuerlich gefördert werden. Dabei teilt sich die Förderung von Maßnahmen in Höhe von bis zu 40.000 Euro pro Haus oder Wohnung auf drei Jahre auf und kann über die Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Insgesamt beträgt der Bonus 20 % und ist über die drei förderfähigen Jahre mit 7 bzw. 6 % verteilt.
Um die Förderung zu nutzen, ist es notwendig, dass es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt und die Maßnahme von einem Fachbetrieb durchgeführt wird. Zudem sind nur Sanierungsmaßnahmen bei Wohngebäuden förderfähig, die älter als zehn Jahre sind und die nicht über anderweitige Programme – wie KfW-Programme – bezuschusst werden. [4]
4. Einspeisevergütung
Der selbst erzeugte Strom des BHKWs kann entweder selbst genutzt oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Wie bei PV-Anlagen ist es finanziell am günstigsten, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Denn im Vergleich zum Zukauf elektrischer Energie schneidet die Einspeisevergütung schlechter ab. Die Einspeisevergütung von Strom, der durch KWK-Anlagen erzeugt wird, kann dabei über das KWK-Gesetz oder das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) stattfinden. Für die Vergütung nach letzterem Gesetz ist allerdings ein Antrag notwendig und das BHKW muss auf Basis von regenerativen Brennstoffen betrieben werden. Dafür ist die Vergütung höher als über das KWK-Gesetz. [5]
Die Einspeisevergütung setzt sich beim KWK-Gesetz über drei Komponenten zusammen:
• | Üblicher Preis an der Börse (KWK Index, 1. Quartal 2022): 18,462 Ct/kWh |
• | Vergütung für vermiedene Netznutzung: 0,4 – 1,5 Ct/kWh |
• | KWK-Bonus: 4 bzw. 8 Ct/kWh (vgl. KWK-Gesetz) |
Vergütung für vermiedene Netznutzung Durch die verbrauchsnahe Energieerzeugung bei Kraft-Wärme-Kopplung werden die Stromnetze öffentlicher Versorgungsunternehmen entlastet. Daher erhalten Anlagenbetreibende eine Vergütung für die vermiedene Netznutzung. Diese ist nicht festgelegt und hängt vom Netzbetreiber ab. |
Neben den Vorteilen durch den KWK-Bonus muss für die ersten 10.000 kWh des selbst genutzten Stroms des BHKWs keine EEG-Umlage gezahlt werden. Dies gilt zumindest für BHKWs mit einer Leistung von bis zu 10 kW.
5. Förderung durch das KWK-Gesetz
Die aktuelle Version des KWK-Gesetzes stammt aus dem Jahr 2020. Bis 2023 soll dieses allerdings novelliert werden. Das Gesetz gilt als Förderinstrument für hocheffiziente KWK-Anlagen. Die Länge der Förderung durch das KWK-Gesetz 2020 orientiert sich dabei an den Vollbenutzungsstunden. Die Höhe des Zuschlags ist jedoch abhängig von der elektrischen Leistung des BHKWs. Für sehr kleine BHKWs kann gewählt werden zwischen [5]:
• | Einmalzahlung von 4 Ct/kWh für 60.000 Vollbenutzungsstunden oder |
• | 8 Ct/kWh für eingespeisten Strom und 4 Ct/kWh für selbst genutzten Strom für 30.000 Vollbenutzungsstunden |
Mit der Novelle sollen die maximal förderfähigen Vollbenutzungsstunden abgesenkt werden. Zunächst wird die Förderung ab 2025 auf 3.500 Stunden/Jahr runtergeschraubt. Im Anschluss findet eine kontinuierliche Absenkung der förderfähigen Nutzungsstunden statt. Diese beträgt ab 2026 200 Stunden im Jahr, sodass 2030 nur noch maximal 2.500 Vollbenutzungsstunden gefördert werden. [6]
Neben der deutlichen Reduktion der Förderung von BHKWs durch den KWK-Bonus werden Anlagen auf der Basis von Biomethan künftig nicht mehr über das KWK-Gesetz gefördert. Biomethan ist mit der Novellierung daher nur noch über das EEG förderfähig. Langfristig soll Biomethan allerdings nur in sehr geringer Stundenzahl für die Stromgewinnung genutzt werden. [6]
Quellen:
[1] Rosenkranz, Alexander. Blockheizkraftwerk: Strom und Wärme aus einem System. Heizung.de, URL: https://heizung.de/bhkw/.
[2] KfW. Erneuerbare Energien – Standard: Der Förderkredit für Strom und Wärme. Kreditanstalt für Wiederaufbau, URL: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Förderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/.
[3] KfW. Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle: Der Zuschuss für innovative Energiegewinnung. Kreditanstalt für Wiederaufbau, URL: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Energieeffizient-Bauen-und-Sanieren-Zuschuss-Brennstoffzelle-(433)/.
[4] Haufe Online Redaktion: 2021. Energetische Gebäudesanierung: Steuerbonus wird angepasst. Haufe, URL: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/energetische-sanierung-steuerliche-foerderung_84342_539834.html.
[5] Verbraucherzentrale: 2021. Kleine Blockheizkraftwerke: Die Heizung, die auch Strom liefert. Verbraucherzentrale, URL: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/kleine-blockheizkraftwerke-die-heizung-die-auch-strom-liefert-6007.
[6] Gailfuß, Markus: 2022. KWKG 2022/2023 – Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht erste Inhalte. BHKW-Infozentrum, URL: https://www.bhkw-infozentrum.de/bhkw-news/54055_kwkg-2022-2023-bundeswirtschaftsministerium-veroeffentlicht-erste-inhalte.html.